AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen §

(Martin Wetzel, Martin Wetzel Design, Ybbsstraße 46, Tür 34-35, 1020 Wien, Österreich, office[at]martinwetzeldesign.com)

  1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Martin Wetzel Design erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Martin Wetzel Design und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB gelten für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern (B2B) sowie mit Verbrauchern (B2C), wobei bei Verbrauchern die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) unberührt bleiben.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Martin Wetzel Design schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht Martin Wetzel Design ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch Martin Wetzel Design bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Unternehmer haben das Recht, den Änderungen binnen 14 Tagen schriftlich zu widersprechen. Auf die Bedeutung eines unterlassenen Widerspruchs sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Änderungen wesentlicher Vertragsinhalte, insbesondere solcher, die Leistungsinhalte oder Entgelte betreffen, bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Für Verbraucher gelten Änderungen der AGB nur, wenn diese ausdrücklich zugestimmt haben.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6 Die Angebote von Martin Wetzel Design sind freibleibend und unverbindlich. Gegenüber Verbrauchern gelten Angebote als verbindlich, wenn diese ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.

 

  1. Social Media Kanäle

Martin Wetzel Design weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Instagram, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von Martin Wetzel Design nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Martin Wetzel Design arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Martin Wetzel Design beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann Martin Wetzel Design aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

 

  1. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde Martin Wetzel Design vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt Martin Wetzel Design dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

3.1    Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch Martin Wetzel Design treten der potentielle Kunde und Martin Wetzel Design in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde. 

3.2    Der potentielle Kunde anerkennt, dass Martin Wetzel Design bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

3.3    Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von Martin Wetzel Design ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

3.4    Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

3.5    Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von Martin Wetzel Design im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

3.6    Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von Martin Wetzel Design Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies Martin Wetzel Design binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

3.7    Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass Martin Wetzel Design dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass Martin Wetzel Design dabei verdienstlich wurde.

3.8    Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung, welche sich nach dem Einzelfall berechnet, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei Martin Wetzel Design ein.

 

  1. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1    Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch Martin Wetzel Design, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Martin Wetzel Design. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von Martin Wetzel Design.

4.2    Alle Leistungen von Martin Wetzel Design (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

4.3    Der Kunde wird Martin Wetzel Design zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Martin Wetzel Design wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.4    Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Martin Wetzel Design haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird Martin Wetzel Design wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde Martin Wetzel Design schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, Martin Wetzel Design bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt Martin Wetzel Design hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

 

  1. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

5.1    Martin Wetzel Design ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

5.2    Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Martin Wetzel Design wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

5.3    In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

 

  1. Termine

6.1    Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von Martin Wetzel Design schriftlich zu bestätigen.

6.2    Verzögert sich die Lieferung/Leistung durch Martin Wetzel Design aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und Martin Wetzel Design berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3    Befindet sich Martin Wetzel Design in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er Martin Wetzel Design schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

  1. Vorzeitige Auflösung

7.1    Martin Wetzel Design ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  1. a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
  2. b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
  3. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren durch Martin Wetzel Design weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Martin Wetzel Design eine taugliche Sicherheit leistet;

7.2    Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Martin Wetzel Design fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

 

  1. Honorar

8.1    Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Martin Wetzel Design für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Martin Wetzel Design ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 10.000,00 oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist Martin Wetzel Design berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

8.2    Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat Martin Wetzel Design für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

8.3    Alle Leistungen von Martin Wetzel Design, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle von Martin Wetzel Design erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

8.4    Kostenvoranschläge von Martin Wetzel Design sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von Martin Wetzel Design schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird Martin Wetzel Design den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

8.5    Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von Martin Wetzel Design – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er von Martin Wetzel Design die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von Martin Wetzel Design begründet ist, hat der Kunde Martin Wetzel Design darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist Martin Wetzel Design bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern Martin Wetzel Design, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich Martin Wetzel Design zurückzustellen.

 

  1. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

9.1    Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von Martin Wetzel Design gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Martin Wetzel Design.

9.2    Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, Martin Wetzel Design die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

9.3    Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Martin Wetzel Design sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

9.4    Weiters ist Martin Wetzel Design nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

9.5    Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Martin Wetzel Design für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

9.6    Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Martin Wetzel Design aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von Martin Wetzel Design schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

 

  1. Eigentumsrecht und Urheberrecht

10.1  Alle Leistungen von Martin Wetzel Design, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Martin Wetzel Design und können von Martin Wetzel Design jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen von Martin Wetzel Design jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von Martin Wetzel Design setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von Martin Wetzel Design dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von Martin Wetzel Design, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

10.2  Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von Martin Wetzel Design, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Martin Wetzel Design und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil.  Martin Wetzel Design ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.

10.3  Für die Nutzung von Leistungen von Martin Wetzel Design, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Martin Wetzel Design erforderlich. Dafür steht Martin Wetzel Design und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.4  Für die Nutzung von Leistungen von Martin Wetzel Design bzw. von Werbemitteln, für die Martin Wetzel Design konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung von Martin Wetzel Design notwendig.

10.5  Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht Martin Wetzel Design im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

10.6  Der Kunde haftet Martin Wetzel Design für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

 

  1. Kennzeichnung

11.1  Martin Wetzel Design ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf Martin Wetzel Design und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

11.2  Martin Wetzel Design ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

 

  1. Gewährleistung

12.1  Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch Martin Wetzel Design, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

12.2  Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch Martin Wetzel Design zu. Martin Wetzel Design wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde Martin Wetzel Design alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Martin Wetzel Design ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Martin Wetzel Design mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

12.3  Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Martin Wetzel Design ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Martin Wetzel Design haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

12.4  Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

 

  1. Haftung und Produkthaftung

13.1  In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von Martin Wetzel Design und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von Martin Wetzel Design ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

13.2  Jegliche Haftung von Martin Wetzel Design für Ansprüche, die auf Grund der von Martin Wetzel Design erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Martin Wetzel Design ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet Martin Wetzel Design nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat Martin Wetzel Design diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

13.3  Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von Martin Wetzel Design. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

 

  1. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen Martin Wetzel Design und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1  Erfüllungsort ist der Sitz von Martin Wetzel Design. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Martin Wetzel Design die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

15.2  Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Martin Wetzel Design und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von Martin Wetzel Design sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist Martin Wetzel Design berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

15.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.


Bestätigung

Mit der Unterzeichnung des schriftlichen Angebots bestätigt der Kunde, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben und diese als Grundlage des Vertragsverhältnisses zu akzeptieren.

GENERAL TERMS AND CONDITIONS §

(Martin Wetzel, Martin Wetzel Design, Ybbsstraße 46, Door 34-35, 1020 Vienna, Austria, office[at]martinwetzeldesign.com)

 

1. Scope and Conclusion of Contract

1.1 Martin Wetzel Design provides its services exclusively on the basis of the following General Terms and Conditions (GTC). These GTC apply to all legal relationships between Martin Wetzel Design and the client, unless otherwise expressly agreed. These GTC are intended solely for business-to-business (B2B) transactions.

1.2 The version of the GTC valid at the time of the conclusion of the contract shall apply. Deviations from these GTC or supplementary agreements are only binding if confirmed in writing by Martin Wetzel Design.

1.3 Any terms and conditions of the client are not recognized unless explicitly agreed otherwise in writing. No further objection to the client’s terms and conditions is required.

1.4 Changes to the GTC will be communicated to the client in writing and are deemed accepted if the client does not object in writing within 14 days. The client will be expressly informed about the consequences of silence. This provision does not apply to changes of essential contractual elements, which always require explicit approval.

1.5 Should individual provisions of these GTC be invalid, this shall not affect the validity of the remaining provisions. The invalid provision shall be replaced by a valid one that comes as close as possible to the economic intent.

1.6 Offers made by Martin Wetzel Design are non-binding and subject to change.

 


2. Social Media Channels

2.1 The client is advised that providers of social media platforms (e.g., Facebook) reserve the right to remove content without explanation under their terms of use. Martin Wetzel Design accepts no liability for such decisions or resulting limitations on advertising campaigns.

2.2 The client acknowledges that Martin Wetzel Design’s services are provided based on the respective terms of use of these platforms, over which Martin Wetzel Design has no influence.

2.3 Martin Wetzel Design will make every effort to comply with the guidelines of these platforms but does not guarantee the continuous availability of the campaigns.

 


3. Concept and Idea Protection

3.1 By inviting Martin Wetzel Design to create a concept and accepting this invitation, a “pitching contract” is established, which is also subject to these GTC.

3.2 The client acknowledges that creating a concept is a cost-intensive process and agrees not to use the presented ideas without the explicit consent of Martin Wetzel Design.

3.3 Elements of the concept that meet the criteria for copyright protection are protected under copyright law. Other elements that do not qualify for copyright are also protected under this agreement if they are considered original and essential to the marketing strategy.

3.4 The use of ideas outside of a subsequent main contract is prohibited unless the client pays reasonable compensation, which will be determined on a case-by-case basis.

 


4. Scope of Services and Client’s Obligations

4.1 The scope of services is determined by the offer and any written order confirmation. Changes require the written consent of Martin Wetzel Design.

4.2 Templates provided for client approval are deemed accepted if no feedback is received within three business days. The client will be explicitly informed about this approval mechanism.

4.3 The client guarantees that materials provided (e.g., photos, logos) are free from third-party rights. The client shall indemnify Martin Wetzel Design against any claims by third parties.

 


5. Revisions and Adjustments

5.1 Unless otherwise agreed, the agreed fee includes up to three (3) revisions per project phase (e.g., concept, design draft, final artwork).

5.2 Additional revisions beyond the included three (3) will be charged separately. The calculation is based on the agreed hourly rate or an additional flat fee determined according to standard market rates.

5.3 Changes or adjustments requested by the client after approval of a project phase are considered additional services and will be charged separately in accordance with § 8.3 of these GTC.

5.4 Revisions due to legitimate complaints or errors attributable to Martin Wetzel Design do not count toward the revision limit and will be performed at no additional cost.

 


6. Third-Party Services

6.1 Martin Wetzel Design is entitled to engage third parties for the provision of services.

6.2 Martin Wetzel Design ensures careful selection of third parties. Liability for their performance is limited to cases of gross negligence or willful misconduct.

 


7. Deadlines

7.1 Delivery and performance deadlines are non-binding unless explicitly agreed otherwise in writing.

7.2 Delays due to force majeure or other unforeseeable events extend the delivery deadlines accordingly.

7.3 In the event of a delay, the client is entitled to withdraw from the contract after providing written notice and setting a 14-day grace period.

 


8. Fees and Payment

8.1 Fees are due immediately upon performance of the service, unless otherwise agreed in writing.

8.2 Rights of use for the provided services are only transferred upon full payment.

8.3 Additional services beyond the originally agreed scope will be charged separately.

 


9. Ownership and Copyright

9.1 All services remain the property of Martin Wetzel Design until full payment has been received.

9.2 Changes or adaptations to the services require the prior written consent of Martin Wetzel Design.

 


10. Liability and Warranty

10.1 Martin Wetzel Design is only liable in cases of intent or gross negligence. Any further liability is excluded.

10.2 The warranty period is six months. Complaints must be submitted in writing without delay.

 


11. Jurisdiction and Applicable Law

11.1 The place of performance is the registered office of Martin Wetzel Design.

11.2 The court with jurisdiction at the registered office of Martin Wetzel Design is exclusively responsible for all disputes arising from this contractual relationship. Austrian law shall apply, excluding its conflict of law rules and the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods.

 


Confirmation

By signing the written offer, the client confirms that they have read and understood these GTC and agree to their application as the basis for the contractual relationship.